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Nachdem die Staatsanwaltschaft den
Dauerhuper wegen fehlendem #öffentlichesInteresse nicht
anklagen wollte, informierte ich die Fahrerlaubnisbehörde #Dresden. Auch die hält ihn für charakterlich geeignet, ein
Fahrzeug zu führen. #motoriserteGewalt wird staatlich gefördert.

From: @Azetbur
dresden.network/@Azetbur/11318…


Im Zuge der Veröffentlichung der Videos und Beschreibung des Verfahrens tauchten viele Fragen auf. Wie kam es überhaupt dazu? Was genau hat es mit dem Rechtsfahrgebot auf sich? Und wie geht es nur eigentlich weiter? @Lichdi und ich haben das mal zusammengefasst.

youtu.be/BUgMCoXtXso

dresden.network/@Azetbur/11313…


teilten dies erneut

Als Antwort auf Hans Hafner

@wonshu wenn der Staat keinen Schutz vor Gewalt mehr gewähren will, und der Rechtsweg ausgeschöpft ist, ob man dann solchen Autofahrern unter Berufung auf GG §20.4 selber aufs Maul hauen darf, oder ihr Tatwerkzeug mechanisch dauerhaft stilllegen?

(Jaja, ich weiß schon, das geht nicht weil bla...)

Als Antwort auf Azetbur

Als Antwort auf hollma

@hollma verwunderlich ist dann eben nur, dass sie selbst auf die Strafverfolgung verweisen. Und das nachdem sie wussten, dass das bereits passiert war. Nur weil die #autojustiz kein #öffentlichesInteresse sieht, heißt das ja nicht, dass der Dauerhuper sich korrekt verhalten hat. Aber so haben alle ein Grund sich rauszureden
Als Antwort auf Azetbur

ist ja nichts neues, wollte ich in Deutschland einen Menschen ermorden, ich würde das Auto nehmen, Straffreiheit ist garantiert.
Als Antwort auf Seebeutel

@seebeutel da fragt man sich nach den Optionen. Einfach hinnehmen ist keine Option.