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Ich habe bisher kein „Aufklärungsschreiben“ einer gesetzlichen Krankenkasse zum Widerspruchsrecht bei der ePA gesehen, dass fair oder wenigstens ausreichend informiert, wer z.B. alles die Daten wie lange sehen kann. Die Krankenkasse meiner Familie widmet der ePA im Quartalsheft keine einzige Zeile. Das ist unangemessen gegenüber den Bürger:innen und gefährdet die ePA auch bei möglichen Gerichtsverfahren, da so die europarechtlichen Anforderungen (DSGVO) sehr strapaziert werden.
Als Antwort auf Ulrich Kelber

KK, die offen und ehrlich sind? Sowas gibt's doch nur im Maerchen.
Das offizielle WIderspruchsformular "meiner" KK spricht sogar nur von "Ich verzichte freiwillig auf die Vorteile der ePA."
Als Antwort auf Ulrich Kelber

Der Text hat sich mittlerweile wohl leicht veraendert. Jetzt steht da "wenn sie keine ePA erhalten und nicht von den Vorteilen profitieren moechten". Haette fuenf Euro verwettet, dass der erste Halbsatz nicht drin war.

Link: knappschaft.de/shareddocs/down…

Als Antwort auf Benjamin

@blindcoder Eine URL die auf .pdf endet, aber eine HTML-Seite läd. Mein innerer Monk erhängt sich gerade. 😵‍💫
Als Antwort auf Benjamin

@blindcoder
Die gKv meiner Frau versucht in der Antwort zum Widerspruch noch ein schlechtes Gewissen / Betroffenheit zu wecken:
Falls Sie zukünftig die Vorteile der ePA nutzen möchten.....
Als Antwort auf Ulrich Kelber

Na ja, die sind nicht zu beneiden: Sie sollen doch gewisse Quoten ihrer Mitglieder erreichen mit aktivierter EPA, oder?

Das wäre schwer, würde man offen und transparent drüber kommunizieren…

Als Antwort auf Ulrich Kelber

Ausserdem wird die Möglichkeit des Widerspruchs doch eh abgeschafft werden. (<- Meinung! Keine Quelle! Aber ich bin schon alt genug um das zu wissen...born at 324ppm)
#edit: Eigenen Geburts-CO2-Athmosphärengehalt verbockt
#edit
Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (2 Monate her)
Als Antwort auf Ulrich Kelber

Ich habe noch gar kein Schreiben von meiner KK zu dem Thema gesehen. Offenbar hält man es dort nicht für nötig die Versicherten zu informieren.
Als Antwort auf Ulrich Kelber

Der Gesetzgeber mag diese Intransparenz ja. Ähnlich wie die Regelung, dass Beitragserhöhungen nur noch in der Mitgliederzeitschrift bekanntgeben werden müssen ...
Als Antwort auf Ulrich Kelber

Immerhin hatten sie vier Seiten zu ChatGPT im Magazin bei meiner (und zwei zur ePA, aber immerhin nicht grob falsch)

Weil Prioritäten.

Unbekannter Ursprungsbeitrag

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Benedikt Neuzweig
@schnedan Die ePA ersetzt kein altes System. Es ist ein komplett neues System, das vorher in der Form nicht existiert, weder analog noch digital.
Als Antwort auf Ulrich Kelber

lobenderweise kann ich sagen, dass mir die AOK innerhalb von 4 Tagen eine Bestätigung per Post geschickt hat
Als Antwort auf Ulrich Kelber

bei mir gab es eine Seite, die Vorteile auflistet, aber keine Nachteile oder Risiko und auch nicht darauf eingeht, welche Daten erhoben oder wo sie gespeichert werden. das war für mich Grund genug, zu widersprechen.
Als Antwort auf Ulrich Kelber

Hallo, die Aufklärung ist die "Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) nach § 343 SGB V" die jede Krankenkasse verpflichtet ist zu veröffentlichen.
Als Antwort auf Ulrich Kelber

Ich habe bisher nicht mal ein Widerspruchsschreiben bekommen.

Die Hausdame aber schon obwohl wir die gleiche Kasse haben.

Als Antwort auf Ulrich Kelber

@Ulrich Kelber Ich habe schon im September vorsorglich per Email Widerspruch eingelegt. Die Bestätigung (siehe unten) habe ich heute bekommen. Ein "Aufklärungsschreiben" habe ich nicht erhalten.
Als Antwort auf Ulrich Kelber

Die Knappschaft veröffentlicht auf ihrer Landingpage keine Informationen zur ePA. Man muß schon aktiv suchen. In den Ergebnissen werden auch nur die Vorteile aufgeführt. Wer 'noch mehr zur "ePA für alle'" erfahren möchte, kann a) einem Link zu einem PDF mit 43 Seiten Infomaterial öffnen, oder b) einem Link zum BMG folgen.
Der Vorteil Nr. 7 dort (bei b) zeugt schon von einem gewissen Humor. Und nein, es sind nicht die Wasserschäden gemeint.
Als Antwort auf Ulrich Kelber

ist das nicht eh noch gar nicht so klar, wer in Zukunft Zugriff auf die Daten haben wird? Ich meine, wenn Lauterbach, wie vor kurzem berichtet, die Daten dann auch an Google und Meta geben will, dann fehlt da den Krankenkassen evtl auch einfach noch die komplette Übersicht darüber? Ich hab mich jedenfalls eh dagegen entschieden, weil mir das eben auch viel zu undurchsichtig ist und meine Daten schon garnicht dazu beitragen sollen, dass sich Google und Meta daran bereichern können.
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Ulrich Kelber
@daumenlutscher Mir sind - schon aus der beruflichen Vergangenheit her - die Vor- und Nachteile schon bekannt 😊 Mein Toot sollte sagen, dass ich der Meinung bin, dass die Krankenkassen ihren Job nicht machen. Und dadurch auch rechtliche Fallstricke entstehen
Als Antwort auf Ulrich Kelber

@daumenlutscher Aber danke für den Link, hilft ja anderen. Wobei Netzpolitik noch untertreibt, wer alles die Daten sieht, wenn man nicht aktiv wird …

Nicole Wolf hat dies geteilt.

Als Antwort auf BeerIsGood

@daumenlutscher @beerisgood Habe gerade nicht die Links parat. Aber prinzipiell alle Leistungserbringer:innen und deren Mitarbeiter:innen für 90 Tage nach „Behandlungskontext“ (Einlesen der Karte), also Ärzt:innen, Krankenhäuer, Physiotherapeut:innen, Heilmittel-Versorger:innen. Bei Apotheken drei Tage
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Ulrich Kelber
@daumenlutscher Das Gesetz sieht vor, dass man über die Widerspruchsmöglichkeit informiert werden muss. Die Frage ist, ob die Information den gesetzlichen Anforderungen entspricht, wenn sie so tendenziös ist
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Ulrich Kelber
@BypassBlues @larsen @beerisgood Sie könnten die ePA nutzen, aber der zusätzlichen Weitergabe widersprechen, das ist gemeint
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larsen

@beerisgood @BypassBlues
Kann mir jemand mal erklären, was mit

"Dieser Widerspruch kann unabhängig von einem möglichen Widerspruch gegen die Nutzung der ePA erklärt werden."

gemeint ist? Wenn ich der ePA widerspreche, können nach Adam Riese doch auch keine Daten für "gemeinwohlrientierte Vorhaben" genutzt werden.

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BeerIsGood

@BypassBlues
Aus 4.3:

„Zukünftig: Gemeinwohlorientierte Datennutzung

Wenn Sie dem nicht gesondert widersprechen, stellt die ePA in einer zukünftigen Ausbaustufe automatisch Ihre Gesundheitsdaten in pseudonymisierter Form für gemeinwohlorientierte Vorhaben im Geltungsbereich der EU-Datenschutz-Grundverordnung zur Verfügung. Dieser Widerspruch kann unabhängig von einem möglichen Widerspruch gegen die Nutzung der ePA erklärt werden. Die Pseudonymisierung trägt dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten Rechnung und soll Rückschlüsse auf Sie als Person minimieren. Weitere Informationen dazu finden Sie im Abschnitt 12 Die Nutzung der Daten der elektronischen Patientenakte (ePA) zu gemeinwohlorientierten Zwecken“

Wie „gut“ Pseudonymisierung in der Vergangenheit funktioniert hat, haben wir gesehen. Warum baut man sowas schon wieder ein?

Als Antwort auf Ulrich Kelber

Die KKH hat ihrer Info ein Widerspruchsformular mit Freiumschlag beigelegt.
Nach Rücksendung schreiben sie: Gerne bestätigen wir den Eingang ihres Wiederspruchs, wir werden für Sie keine elektronische Patientenakte anlegen.
!!!
Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (2 Monate her)
Als Antwort auf Ulrich Kelber

Lieber Herr Kelber,
ein Pat. von mir hatte kürzlich das Infoschreiben der IKK Classic mitgebracht, als zweites Blatt lag ein Widerspruchsvordruck bei. Das hat mich sehr erstaunt, da ich es vorher so erlebt hatte wie von Ihnen beschrieben.
Gruß, Dr. A. Meißner, Psychiater, München
Als Antwort auf Andreas Meißner

@A_Meissner Dankeschön. Sie sind jetzt die zweite Person, die diese Krankenkasse positiv erwähnt
Als Antwort auf Ulrich Kelber

Lieber Herr Kelber, jetzt hatten wir kürzlich die IKK Classic so gelobt ...! Wie würden Sie das Antwortschreiben der Kasse auf einen Widerspruch sehen? Nur Nennung von Nachteilen durch den erfolgten Widerspruch?
(ich hätte dann noch 1 Frage, in der nächsten Nachricht).
Gruß, A. Meißner
Als Antwort auf Ulrich Kelber

Frage zur Gemeinwohlorientierung der Forschung mit ePA-Daten. Sie hatten am 8.9.23 in der Stellungnahme zum GDNG kritisiert, dass der Begriff im § 303e (lange Liste der Zwecke) nicht auftaucht.

Ist die Schlussfolgerung gerechtfertigt, dass Gemeinwohlorientierung für Forschungsanträge jetzt als Kriterium weggefallen ist?

Die "Laudatio" von Th. Weichert beim BigBrotherAward ließ auch darauf schließen.

Viele Grüße
A. Meißner

Als Antwort auf Ulrich Kelber

Bei mir ging noch gar keine Information von der Kasse ein. Muss mir mal ein Musterschreiben suchen.
Als Antwort auf rabln

@rabln kuketz hat ne schöne Linkliste vieler KKs hier gemacbt, viellwicht ist Deinw dabei. geht idR sehr fix online.:
kuketz-blog.de/opt-out-widersp…
Als Antwort auf Ulrich Kelber

@BypassBlues @larsen

die BKK firmes bietet mir einen kompletten Widerspruch an und auch eine Teilwiderspruch wo einzelne Punkte auswählbar sind (siehe Foto unten).

Kann man diese Entscheidung(en) jederzeit bearbeiten, zB auf den kompletten Widerspruch "wechseln"?

aiquez hat dies geteilt.

Als Antwort auf BeerIsGood

@beerisgood @BypassBlues @larsen Weiss jemand, ob mit dem obersten Widerspruch automatisch allem darunter auch widersprochen wird? Die beiden letzten Punkte liegen der KK doch auch ohne #epa schon vor und könnten weitergegeben werden, oder?
Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (2 Monate her)
Als Antwort auf Capandrellu

@Capandrellu @beerisgood @larsen @BypassBlues Müsste so sein. Es ist aber kein Widerspruch gegen die Übermittlung der Abrechnungsdaten an das Forschungsdatenzentrum, weil das läuft nicht über die ePA
Als Antwort auf Ulrich Kelber

@Ulrich Kelber

Es ist aber kein Widerspruch gegen die Übermittlung der Abrechnungsdaten an das Forschungsdatenzentrum


Bedeutet das, dass die Abrechnungsstellen die Daten an das "Forschungsdatenzentrum" (was ist das eigentlich?) ohne mein Wissen weitergeben werden und dürfen? Gibt es eine Möglichkeit dem zu widersprechen? Oder sind die wirklich nicht mehr personifizierbar?

Immer noch Fragen über Fragen und ich dachte ich hätte mich inzwischen wirklich sehr ausgiebig mit dem Thema befasst…
@Refurbished specimen 🌻🇺🇦 @BeerIsGood @Capandrellu :nona: @larsen

Als Antwort auf BeerIsGood

@BeerIsGood
Bei der TK gab es keine so granulare zustimmungsoptionen. Da habe ich nur pauschal der Anlage der ePA widersprechen können.
@Refurbished specimen 🌻🇺🇦 @larsen @Ulrich Kelber
Als Antwort auf wolf

@wolf @beerisgood @BypassBlues @larsen @Capandrellu Diese wurden auch schon in der Vergangenheit dem BfArM übermittelt, allerdings mit großer, jahrelanger Verzögerung
Als Antwort auf Ulrich Kelber

Die Frage ist also, wann der Rollout gestoppt wird, bis die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Als Antwort auf BeerIsGood

@beerisgood @BypassBlues also das mit den Daten für das Gemeinwohl muss mmn hinterfragt werden.
Hört sich leicht unscharf und kryptisch an.
Ist das nur für gemeinnützige #OpenScience Projekte ?
. .. oder warum werden die Daten an Google und Co weitergeleitet ?
Als Antwort auf wolf

@wolf @BypassBlues @larsen
Es gibt scheinbar keine Richtlinie woran die KK sich halten müssen.
Wieder ein Chaos ohne Ende.