#Justiz #Rechtsstaat #Migration #Asyl #Flucht #Dobrindt #Zurückweisung #TeamResopal #JuraBubble
Müssen sich Politiker*innen an Gerichtsurteile halten?
Die Antwort lautet "eigentlich ja", ist aber nicht ganz banal.
Gem. Art. 20 GG ist die Exekutive - an ihrer Spitze die Regierung - "an Recht und Gesetz gebunden". Dazu gehören auch Gerichtsentscheidungen.
Aber: Urteile gelten grundsätzlich nur für die Beteiligten im Prozess und nur, wenn sie vorläufig oder wg. Rechtskraft vollstreckbar sind. Bei dem Verfahren wegen der Zurückweisung an der Grenze waren die Geflüchteten auf Klägerseite, beklagt war die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die zuständigen Behörden. Der Beschluss ist unanfechtbar, damit bindend. Die Bundesrepublik - und damit auch der Innenminister als Dienstherr der beklagten Behörden - müssten sich also daran halten.
Allerdings gibt es zwei Einschränkungen:
Der Beschluss erging in einem Eilverfahren als vorläufige Entscheidung. Es kann also noch eine Hauptsacheklage durch mehrere Instanzen folgen. Deren Ergebnis könnte anders lauten, auch wenn das nicht wahrscheinlich ist. Bis dahin gilt jedoch die vorläufige Entscheidung. Kein Bürger dürfte mit dem Argument "vielleicht geht die Hauptsache anders aus" oder "ich habe eine andere Rechtsauffassung" bindende Gerichtsentscheidungen ignorieren.
Und: der Beschluss bindet die Bundesrepublik rein formal nur in Bezug auf die drei Kläger, nicht generell. Das Argument zieht aber nur, soweit wirklich Besonderheiten des Einzelfalls entscheidend waren. Das VG Berlin hat hier aber klar auf Grundsätze des Asylrechts abgestellt.
Weil Art. 20 GG so klar regelt, dass sich die Exekutive an geltendes Recht halten muss, fehlen bei uns effektive Mittel, um staatliche Stellen zu zwingen, Einzelfall-Urteile überhaupt und vor allem generell umzusetzen. Das scheinen Dobrindt und Co. hier ausnutzen zu wollen.
Der richtige Weg im demokratischen Rechtsstaat wäre: die Politik müsste Mehrheiten in den zuständigen Parlamenten - in Deutschland und der EU - suchen, um das Recht zu ändern, soweit das Menschen- und Grundrechte zulassen. Dann wären wiederum die Gerichte an dieses Recht gebunden. Bis dahin müsste die Politik das geltende Recht anwenden und Urteile über den Einzelfall hinaus befolgen.
Einfach Urteile zu ignorieren und bewusst das Recht zu brechen, weil effektive Zwangsmittel fehlen, höhlt den Rechtsstaat aus und verstößt gegen die Gewaltenteilung. Denn es wird der Öffentlichkeit suggeriert, "wenn wir nicht machen können, was die [angebliche] Mehrheit will, steht die Justiz dem Volkswillen im Weg". Damit wird die Justiz gezielt delegitimiert.
Diese Art Vorgehen ist eher typisch für den "Umbau" von Demokratien in autoritäre Herrschaft. Diese Feststellung ist nicht alarmistisch. Sie ist sachlich.
VG Berlin: Zurückweisungen von Asylsuchenden rechtswidrig
Kritiker hatten davor gewarnt, nun sagt es ein Gericht: Asylsuchende an deutschen Grenzen zurückzuweisen, verstößt gegen EU-Recht. Eine Notlage sei nicht dargelegt.Legal Tribune Online
mögen das
Fynh und Andreas Kilgus mögen das.
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Michael Müller, Freddu, GLenk, Zugmuth das zornige Zebra, Nadine Milde, #DieMaskeBleibtAuf, Petra van Cronenburg, Pearl22 ist wütend, Rako Lohgar 🎹, Rainer König, Regezi, radioactivestardust, Erika, ClemensG, Wilfried Klaebe, Mama Hörnchen, Kleiner Radler - TCRNo11Cap???, Dirk Wagner, Simone, Berg Am Laimerin, Andrea Kamphuis, elala@nrw.social, Quantium 40, Saupreiss #Präparat500, Dieu, Kai (Nick) 🙋♂️, Thomas Ebinger (Moderator), Aljoscha Rittner (beandev), echopapa √, Marcus Rohrmoser 🌻, somlu1968, DNKrupinski, marzuq märzenbecher, EngelMichelmann 👼 Antifaschist, Robert Frank, Sylvia Borin, Anne ☠️, goncourt, OMG 🇪🇺 🇺🇦, fairmuenchen 🌈, Ralph Paßgang, Küstennase, Reiner Jung, kuestenjan, FlippoFlip 🏴☠️, GODOT. 🐾, Iris Volk, Webschau Datenschutz, Sebiturbo💉💉💉💉💉🌱🇺🇦, Jens Brückner 😷, FriedaFray, Der Geist aus dem Gerät, Corinna Balkow, Jay 🌺, Herr Irrtum!, axebos und Benedikt Wi haben dies geteilt.
Oswald Prucker
Als Antwort auf Jörg Müller • • •René M. Grabow
Als Antwort auf Jörg Müller • • •In meiner grenzenlosen Naivität hielt ich den Verfassungsschutz lange Zeit für die regulierende Kraft.
Möglicherweise fehlt uns in unserem Rechtsstaat entweder eine Institution oder liegt es schlicht an den Bürgern, die sich nicht mit geeigneten Mitteln wie Protest, zivilem Ungehorsam oder Generalstreik, zu helfen wissen?
Wer wenn nicht das Volk, in dessen Namen gesprochen wird, denke ich heute.
EngelMichelmann 👼 Antifaschist hat dies geteilt.
Us©hi in Aachen
Als Antwort auf Jörg Müller • • •Senioradmin
Als Antwort auf Jörg Müller • • •Sensitiver Inhalt
"Weil Art. 20 GG so klar regelt, dass sich die Exekutive an geltendes Recht halten muss, fehlen bei uns effektive Mittel, um staatliche Stellen zu zwingen"
Wie ist Art. 20(4) GG in diesem Zusammenhang zu sehen? In meinem Laienverständnis, wäre dies das effektive Mittel.
Florian Zumkeller-Quast
Als Antwort auf Jörg Müller • • •hier handelt es sich doch explizit um eine - im Beschluss so festgestellte - Vorwegnahme der Hauptsache. Es wird also keine Hauptsache mehr geben, oder?
Und da der Beschluss selbst bereits unanfechtbar ist (Dank der immer stärkeren Kürzung der Instanzen im Verwaltungsgerichtsverfahren und besonders im Asylverfahren) war das dann auch das letzte Wort in der Sache...
ClemensG
Als Antwort auf Florian Zumkeller-Quast • • •Klang im DLF anders: Mit Hauptsacheverfahren ist zu rechnen.
Wilfried Klaebe
Als Antwort auf ClemensG • • •@clemensg Das müssten, las ich, die Kläger anstrengen, die daran aber kein Interesse haben dürften, da der aktuelle Stand ja in ihrem Sinne ist. Die unterlegene Beklagte hingegen kann nicht.
@branleb @praesolgka
Florian Zumkeller-Quast
Als Antwort auf ClemensG • • •Trotz Gerichtsentscheidung: Dobrindt hält an Zurückweisungen fest
tagesschau.de0mega 🧟♂️ [SK] mag das.
teilten dies erneut
echopapa √, somlu1968, Alexander Goeres 𒀯 und ClemensG haben dies geteilt.
Petra van Cronenburg
Als Antwort auf Jörg Müller • • •Hraban (fiëé visuëlle)
Als Antwort auf Jörg Müller • • •Jörg Müller
Als Antwort auf Hraban (fiëé visuëlle) • • •Für den de facto Verzicht auf persönliche Haftung bei Politiker*innen lassen sich gute Gründe finden. Aber dann sollten wir zum Ausgleich rechtsstaatliche Instrumente schaffen, um Recht effektiv auch gegen Politik durchzusetzen.
teilten dies erneut
echopapa √, Petra van Cronenburg, FriedaFray, Jay 🌺 und Zugmuth das zornige Zebra haben dies geteilt.
Hraban (fiëé visuëlle)
Als Antwort auf Jörg Müller • • •Ich finde es richtig, die Haftung für Fehlentscheidungen stark zu begrenzen – Menschen machen Fehler, und nur ein fehlertolerantes System kann stabil sein –, aber bewusste Rechtsbrüche, Hetze gegen Grundrechte und Korruption kann sich ein demokratischer Rechtsstaat nicht leisten.
Wie sieht es eigentlich mit Zugangsvoraussetzungen zu Ämtern aus? Können wir da nicht das Bestehen des Einbürgerungstests verlangen? 🤔
Mathias Hasselmann
Als Antwort auf Hraban (fiëé visuëlle) • • •Richtig, eine generelle Haftbarkeit würde die Gewaltenteilung unterwandern: Plötzlich würden die nicht gewählten Vertreter*innen der Judikative über die Vertreter*innen der Legislative gestellt. Das funktioniert nicht.
Haftung gibt es nur für Kommunalpolitiker*innen, aber die sind auch Teil der Executive, nicht der Legislative.
Bezüglich Zugangsvorraussetzungen: Wer legt diese fest? Der AfD-Landrat?
@fiee @praesolgka
Hraban (fiëé visuëlle)
Als Antwort auf Mathias Hasselmann • • •@taschenorakel
Wer legt die Bedingungen der Einbürgerung fest?
@praesolgka
Jörg Müller
Als Antwort auf Hraban (fiëé visuëlle) • • •Mathias Hasselmann
Als Antwort auf Jörg Müller • • •@fiee Die Regeln, die Bedingungen legt der Gesetzgeber fest.
Die Interpretation dieser Regeln und Bedingungen obliegt den Kommunen.
wauz ワウズ
Als Antwort auf Jörg Müller • • •Politiker "zur Verantwortung ziehen" funktioniert nur außerhalb eines Rechtssystems. Und es ist unnötige Dekoration, da irgendwelche Verfahren durchzuführen. Heißt: So etwas wie "Nürnberger Prozesse" können Wahrheiten aufdecken, aber weder Recht noch Gerechtigkeit schaffen. Und schon gar nicht ohne Bruch des vorherigen Rechtssystem.
Das jetzige Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland wird mit dieser BRD untergehen. Die BRD geht unter, weil sie gerade von einem Rechtsstaat in einen Maßnahmenstaat (Carl Schmitt) umgewandelt wird. Und das ist seit 2020 unüberseh... mehr anzeigen
Politiker "zur Verantwortung ziehen" funktioniert nur außerhalb eines Rechtssystems. Und es ist unnötige Dekoration, da irgendwelche Verfahren durchzuführen. Heißt: So etwas wie "Nürnberger Prozesse" können Wahrheiten aufdecken, aber weder Recht noch Gerechtigkeit schaffen. Und schon gar nicht ohne Bruch des vorherigen Rechtssystem.
Das jetzige Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland wird mit dieser BRD untergehen. Die BRD geht unter, weil sie gerade von einem Rechtsstaat in einen Maßnahmenstaat (Carl Schmitt) umgewandelt wird. Und das ist seit 2020 unübersehbar.
Es kommt eine Katastrophe und Teil der Katharsis wird sein, dass die übelsten Elemente dieses Niedergangs an irgendwelche Pfosten und Bäume gehängt werden. Oder was den Leuten gerade noch so einfällt.
Erst dann wird es wieder die Möglichkeit geben, so etwas wie einen Rechtsstaat zu schaffen. Recht folgt immer der Macht. Und ohne Machtwechsel kommt der Rechtsstaat nicht zurück.
@fiee
mathematischer Satz
Autoren der Wikimedia-Projekte (Wikimedia Foundation, Inc.)Mathias Hasselmann
Als Antwort auf Jörg Müller • • •Kommunalpolitiker*innen haften für fahrlässiges Handeln mit ihrem Vermögen.
Also die Ehrenamtlichen in Kommunen und Kreistagen.
@praesolgka @fiee
Deutscher Bahnkunden-Verband
Als Antwort auf Jörg Müller • • •Marcus Rohrmoser 🌻
Als Antwort auf Deutscher Bahnkunden-Verband • • •ja was denn sonst, wenn die Regierung absichtlich und unbelehrbar Rechte verletzt?
Petra van Cronenburg
Als Antwort auf Deutscher Bahnkunden-Verband • • •@praesolgka
bee
Als Antwort auf Deutscher Bahnkunden-Verband • • •Deutscher Bahnkunden-Verband
Als Antwort auf bee • • •Für den juristischen Laien sieht es nach Haarspalterei und Spitzfindigkeit aus. So war das gemeint.
Schall und Rauch
Als Antwort auf Deutscher Bahnkunden-Verband • • •@bahnkundenv @zynaesthesie Naja, aber Laien würde ich da auf den Ausgangspunkt zurück verweisen: Es gibt unbedingt das Recht ein Asylgesuch zu stellen. Ausnahmen hiercon sind sehr schwer zu begründen. Das Gericht hat festgestellt, dass die Zurückweisungen wie geschehen nicht legal sind.
An der Stelle könnte alles gesagt sein, ohne dass es komplizierter wird.
Wirr wird es ab dem Punkt, wo der Minister versucht, etwas Illegales legal aussehen zu lassen.
Marcel Geveler
Als Antwort auf Jörg Müller • • •"Damit wird die Justiz gezielt delegitimiert. "
Bei mir wird eher das Gegenteil erreicht, das die Politiker*in delegitimiert werden. Denn es sind Politiker*in durchweg in ALLEN Parteien (nicht nur der CDU,) die sich nicht mehr an Recht & Gesetz gebunden fühlen und damit die Grundpfeiler der Demokratie schaden, nicht die Gerichte.
Regezi
Als Antwort auf Jörg Müller • • •Bfranz
Als Antwort auf Jörg Müller • • •Nun, Herr Dobrindt hat das ja schon öfter gemacht.
ludwig thiry
Als Antwort auf Jörg Müller • • •Jörg Müller
Als Antwort auf ludwig thiry • • •@LThiry Es gibt im Prozessrecht immer wieder die Konstellation, dass vorläufig in einem Eilverfahren - insoweit aber durchaus am Ende unanfechtbar - entschieden wird, die Sache aber nochmals in einer normalen Klage aufgegriffen werden kann. Im Eilverfahren reichen Glaubhaftmachung (statt Vollbeweis), Wahrscheinlichkeit (statt Sicherheit) und oft eine Folgenabwägung (was ist schlimmer, vorläufig zusprechen und in der Hauptsache ablehnen - oder umgekehrt). Insofern macht das Nebeneinander Sinn.
Konkret ist der Beschluss im Eilverfahren unanfechtbar. Ob ein Hauptsacheverfahren noch Sinn macht und für welche Seite, kann ich aus der Ferne nicht bewerten. Dazu bin ich zu wenig firm in der Verwaltungsgerichtsordnung und haben den VG-Beschluss auch noch nicht im Volltext veröffentlicht finden können.
Für mich ist an dem Vorgang aber vor allem wichtig zu zeigen, dass hier der Rechtsstaat gezielt untergraben wird. Und das hängt nicht davon ab, o
... mehr anzeigen@LThiry Es gibt im Prozessrecht immer wieder die Konstellation, dass vorläufig in einem Eilverfahren - insoweit aber durchaus am Ende unanfechtbar - entschieden wird, die Sache aber nochmals in einer normalen Klage aufgegriffen werden kann. Im Eilverfahren reichen Glaubhaftmachung (statt Vollbeweis), Wahrscheinlichkeit (statt Sicherheit) und oft eine Folgenabwägung (was ist schlimmer, vorläufig zusprechen und in der Hauptsache ablehnen - oder umgekehrt). Insofern macht das Nebeneinander Sinn.
Konkret ist der Beschluss im Eilverfahren unanfechtbar. Ob ein Hauptsacheverfahren noch Sinn macht und für welche Seite, kann ich aus der Ferne nicht bewerten. Dazu bin ich zu wenig firm in der Verwaltungsgerichtsordnung und haben den VG-Beschluss auch noch nicht im Volltext veröffentlicht finden können.
Für mich ist an dem Vorgang aber vor allem wichtig zu zeigen, dass hier der Rechtsstaat gezielt untergraben wird. Und das hängt nicht davon ab, ob noch eine Hauptsacheklage kommt / kommen kann.
echopapa √ hat dies geteilt.
ludwig thiry
Als Antwort auf Jörg Müller • • •elala@nrw.social
Als Antwort auf Jörg Müller • • •Ortwin Pinke
Als Antwort auf Jörg Müller • • •mastodon.online/@oldperl/11461…
@beandev
Ortwin Pinke (@oldperl@mastodon.online)
Mastodonfunbaker #AssangeIsNotGuilty
Als Antwort auf Jörg Müller • • •ElGrossKotzo
Als Antwort auf Jörg Müller • • •Jörg Müller
Als Antwort auf ElGrossKotzo • • •fernlaender
Als Antwort auf Jörg Müller • • •Vielen Dank für's Erklären.
Mal weg vom genannten Sachverhalt:
Würdest Du zustimmen, wenn ich den Eindruck habe, dass die Rechtsprechung an vielen Stellen zu akademisch ist?
Ich will darauf hinaus, dass der gemeine Bürger viele Entscheidungen nicht versteht, sie folglich als ungerecht empfindet und deshalb nicht mehr bereit ist, das System zu akzeptieren.
Jörg Müller
Als Antwort auf fernlaender • • •@fernlaender Wo ich zustimme: nicht jede Entscheidung ist für Nicht-Jurist*innen ohne Weiteres nachvollziehbar. Die Ursachen sind aber vielfältig:
- die Realität ist komplex (man denke an verschachtelte Firmen, komplexe Patchwork-Familien und die zugehörigen Unterhaltsansprüche in Mangelfällen etc.)
- auch Jurist*innen pflegen eine Fachsprache, die der schnelle + exakten Kommunikation untereinander dient, für Außenstehende aber schwer bis unverständlich ist
- in Deutschland suchen wir gern die absolute Einzelfallgerechtigkeit und regeln daher extrem detailliert; andererseits steuert das die Rechtsprechung dann auch sehr genau, weil sie das urteilen muss, was der demokratisch gewählte Gesetzgeber ihr aufgetragen hat. Bleibt der Justiz zuviel Spielraum, stellt das u.U. die demokratische Legitimation und die Vorhersehbarkeit in Frage.
Kurz: ja, es ist manchmal kompliziert und an manchen Stellen müssen wir als
... mehr anzeigen@fernlaender Wo ich zustimme: nicht jede Entscheidung ist für Nicht-Jurist*innen ohne Weiteres nachvollziehbar. Die Ursachen sind aber vielfältig:
- die Realität ist komplex (man denke an verschachtelte Firmen, komplexe Patchwork-Familien und die zugehörigen Unterhaltsansprüche in Mangelfällen etc.)
- auch Jurist*innen pflegen eine Fachsprache, die der schnelle + exakten Kommunikation untereinander dient, für Außenstehende aber schwer bis unverständlich ist
- in Deutschland suchen wir gern die absolute Einzelfallgerechtigkeit und regeln daher extrem detailliert; andererseits steuert das die Rechtsprechung dann auch sehr genau, weil sie das urteilen muss, was der demokratisch gewählte Gesetzgeber ihr aufgetragen hat. Bleibt der Justiz zuviel Spielraum, stellt das u.U. die demokratische Legitimation und die Vorhersehbarkeit in Frage.
Kurz: ja, es ist manchmal kompliziert und an manchen Stellen müssen wir als Justiz besser kommunizieren (versuche ich u.a. hier) und an manchen Stellen sollten wir einfachere Regeln trauen als Gesellschaft.
SterbeProzess
Als Antwort auf Jörg Müller • • •und übrigens ist es nicht das erstemal das man Urteile nur zum Teil umsetzt und ansonsten blockiert. Für alle die einen anderen Fall möchten hier einer von unseren Ehemaligen Finanzminister und Kanzler Olaf Scholz
tagesschau.de/wirtschaft/immob…
Immobilienerben: Wie Superreiche vom Fiskus verschont bleiben
tagesschau.deSylvia Borin
Als Antwort auf Jörg Müller • • •Dieser Absatz entlarvt die CDU/CSU
"Einfach Urteile zu ignorieren und bewusst das Recht zu brechen, weil effektive Zwangsmittel fehlen, höhlt den Rechtsstaat aus und verstößt gegen die Gewaltenteilung. Denn es wird der Öffentlichkeit suggeriert, "wenn wir nicht machen können, was die [angebliche] Mehrheit will, steht die Justiz dem Volkswillen im Weg". Damit wird die Justiz gezielt delegitimiert."
#Justiz #Rechtsstaat #Migration #Asyl #Flucht #Dobrindt #Zurückweisung
Kai (Nick) 🙋♂️ hat dies geteilt.
Marga Xeyat Ⓐ
Als Antwort auf Sylvia Borin • • •Sylvia Borin hat dies geteilt.
Sylvia Borin
Als Antwort auf Marga Xeyat Ⓐ • • •@MargaXeyat
Faschisten kopieren ihre "Erfolge".
Eigene Lösungen oder Konzepte zur gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Weiterentwicklung sind ihnen einfach zu hoch und damit fremd. Dennoch legen sie einen brutalen Ehrgeiz an den Tag, um zu glänzen und sich die Taschen voll zu machen.
Dieses tumbe handeln und ihre unstillbare Goldgier macht sie so gefährlich.
@praesolgka
Marga Xeyat Ⓐ
Als Antwort auf Sylvia Borin • • •Andreas - RR1426 hat dies geteilt.
Sylvia Borin
Als Antwort auf Marga Xeyat Ⓐ • • •Es scheint so und es fällt mir schwer zu akzeptieren. Was ist aus der Demokratie in den letzten 60 Jahren geworden. Angegriffen wurde sie immer, doch so richtig löchrig ist sie mit den flankierenden Angriffen durch Big Tech, bei gleichzeitigem Desinteresse vieler junger Menschen geworden. Ihre Interessen werden komplett durch Angebote von Big Tech befriedigt. Vom Aufstehen bis zur Nachtruhe.
@praesolgka
Marga Xeyat Ⓐ
Als Antwort auf Sylvia Borin • • •Aber man kann auch nicht die ganze moralische Verwahrlosung damit erklären, und diese ist ja die Basis für das Rechtswählen.
Aubrieta
Als Antwort auf Jörg Müller • • •danke für das "[angebliche]".
Und danke für die Erläuterungen.
Gruppetto
Als Antwort auf Jörg Müller • • •Danke, das ist so erklärt, dass ich es kapieren kann und weitersagen.
Genau das brauchen wir zur Zeit: exakt erklären, gut zuhören (lesen geht auch 🙂) und es dann großzügig teilen.
Ich bin oft so wütend und hilflos, dass ich am liebsten einfach gleich meinen Zorn teilen würde. Aber von dem wird ja keiner schlauer. Und wenn wir alle nur noch wütend sind, davon wird auch nix besser.
Also: Danke! Sehr großes Danke!
Jörg Müller
Als Antwort auf Gruppetto • • •Pakhardoric
Als Antwort auf Jörg Müller • • •Von den rechtlichen Spitzfindigkeiten mal abgesehen, welchen Werten gibt die Regierung bei diesem Handeln den Vorrang:
- Gesetz,
- Menschenwürde,
- monitärerer Wohlstand,
- Ausländerfeindlichkeit?
Feige Spitzfindigkeiten machen es nur noch schlimmer. Ich schäme mich für dieses Land.
Norbert Schanne
Als Antwort auf Jörg Müller • • •Stefan Schmidt-Bilkenroth
Als Antwort auf Jörg Müller • • •„Der Bundestag möge beschließen, die parlamentarische Immunität von Alexander Dobrindt und Friedrich Merz aufzuheben.
Damit kann die strafrechtliche Verfolgung im Zusammenhang mit der Anordnung an die Bundespolizei, wissentlich Rechtsbruch begehen zu müssen, aufgenommen werden.“
Jörg Müller
Als Antwort auf Stefan Schmidt-Bilkenroth • • •@ssb Die Immunität wird nicht aufgrund einer Petition oder auf Antrag aus dem Parlament aufgehoben, sondern nur wenn konkret eine Strafverfolgung eingeleitet werden soll und die Staatsanwaltschaft die Aufhebung beantragt.
Die Frage ist, ob hier eine Straftat vorliegt, sich nachweisen lässt (Vorsatz?) und ob eine Staatsanwaltschaft diesbezüglich Ermittlungen aufnimmt.
Das ließe sich natürlich über eine Strafanzeige testen.
Stefan Schmidt-Bilkenroth
Als Antwort auf Jörg Müller • • •Da die beiden aber die obersten Dienstherren der Staatsanwaltschaften sind, ist das wohl eher unwahrscheinlich, außer jemand (Betroffene:r) bringt das zur Anzeige.
…
Jörg Müller
Als Antwort auf Stefan Schmidt-Bilkenroth • • •@ssb Dobrindt ist nicht Dienstherr der normalen Staatsanwaltschaften, die in so einem Fall ermitteln würden, denn das sind Länderbehörden. Er ist auch nicht Dienstherr der Bundesanwaltschaft, denn diese untersteht dem Justizministerium.
Den Antrag kann tatsächlich nur eine ermittelnde Staatsanwaltschaft stellen, sonst niemand.
Stefan Schmidt-Bilkenroth
Als Antwort auf Jörg Müller • • •Moni
Als Antwort auf Jörg Müller • • •Ein Verstoss gegen das EU-Recht kann nur durch ein EU-Land gemeldet werden, wenn ich das richtig verstanden habe?
So als "Normalbürger*in" kann mensch nicht einfach 1 Meldung machen, was?
*Einfach mal frag*
Stefan Schmidt-Bilkenroth
Als Antwort auf Jörg Müller • • •In Bayern wurden schon Menschen in Präventivhaft genommen, weil sie angekündigt haben, gegen geltendes Recht verstossen zu wollen. Da sollte sich Dobrindt ja mit auskennen…
Iris Volk
Als Antwort auf Jörg Müller • • •lto.de/recht/hintergruende/h/e…
Zwangshaft für Söder? Die Verhandlung vor dem EuGH
Legal Tribune OnlineFalk S. 🇨🇦🐕🔋 #ElbowsUp!
Als Antwort auf Jörg Müller • • •Thea_gruen
Als Antwort auf Jörg Müller • • •OhWeh 🤍 #RIPNatenom 💔
Als Antwort auf Jörg Müller • • •Wir stellen also fest: Die jetzige Regierung missachtet nicht nur das #Grundgesetz und das #EURecht, sondern kümmert sich auch nicht um Gerichtsurteile.
Der #Rechtsstaat wird durch die #Union mit Unterstützung der #SPD gerade zum Willkürstaat.
Zwar nur in Anfängen aber diese Regierung fängt ja auch gerade erst an.
Schlechte Zeiten für #Menschenrechte
skittles
Als Antwort auf Jörg Müller • • •Re „… fehlen bei uns effektive Mittel, um staatliche Stellen zu zwingen, Einzelfall-Urteile überhaupt und vor allem generell umzusetzen“
Das betrifft ja nicht nur staatliche Stellen, generell halte ich das für einen der großen Mängel unseres Rechtssystems: In D kann jede:r nur für sich klagen, für andere Betroffene hat das in der Regel keine Relevanz.
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