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Als Antwort auf Jörg Müller

In meiner grenzenlosen Naivität hielt ich den Verfassungsschutz lange Zeit für die regulierende Kraft.

Möglicherweise fehlt uns in unserem Rechtsstaat entweder eine Institution oder liegt es schlicht an den Bürgern, die sich nicht mit geeigneten Mitteln wie Protest, zivilem Ungehorsam oder Generalstreik, zu helfen wissen?

Wer wenn nicht das Volk, in dessen Namen gesprochen wird, denke ich heute.

Als Antwort auf Jörg Müller

Sensitiver Inhalt

Als Antwort auf Jörg Müller

hier handelt es sich doch explizit um eine - im Beschluss so festgestellte - Vorwegnahme der Hauptsache. Es wird also keine Hauptsache mehr geben, oder?

Und da der Beschluss selbst bereits unanfechtbar ist (Dank der immer stärkeren Kürzung der Instanzen im Verwaltungsgerichtsverfahren und besonders im Asylverfahren) war das dann auch das letzte Wort in der Sache...

Als Antwort auf ClemensG

@clemensg Das müssten, las ich, die Kläger anstrengen, die daran aber kein Interesse haben dürften, da der aktuelle Stand ja in ihrem Sinne ist. Die unterlegene Beklagte hingegen kann nicht.

@branleb @praesolgka

Als Antwort auf ClemensG

@clemensg hat Dobrindt gesagt, ist aber falsch. Stand gestern auch schon bei @tagesschau richtigerweise so: tagesschau.de/inland/innenpoli…

teilten dies erneut

Als Antwort auf Jörg Müller

Super Einordnung, danke! Solche Hintergründe würde ich gern öfter zum Thema in den Medien lesen/hören/sehen.
Als Antwort auf Jörg Müller

Und inwieweit sind Politiker*innen für solche Rechtsbrüche persönlich haftbar? Bzw. wie können sie mit rechtsstaatlichen Mitteln zur Verantwortung gezogen werden?
Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Woche her)
Als Antwort auf Hraban (fiëé visuëlle)

@fiee Genau da liegt die Schwäche in unserem System. Eine persönliche Haftung ist vor allem bei politischen Führungsämtern noch weniger vorgesehen, als bei beamteten Führungsämtern wie Behördenleitungen. Hier geht unsere Verfassung davon aus, dass Politiker*innen politisch zur Verantwortung gezogen werden. Das findet aber zunehmend weniger statt: man denke an Maut, Masken uvm.
Für den de facto Verzicht auf persönliche Haftung bei Politiker*innen lassen sich gute Gründe finden. Aber dann sollten wir zum Ausgleich rechtsstaatliche Instrumente schaffen, um Recht effektiv auch gegen Politik durchzusetzen.

teilten dies erneut

Als Antwort auf Jörg Müller

Ich finde es richtig, die Haftung für Fehlentscheidungen stark zu begrenzen – Menschen machen Fehler, und nur ein fehlertolerantes System kann stabil sein –, aber bewusste Rechtsbrüche, Hetze gegen Grundrechte und Korruption kann sich ein demokratischer Rechtsstaat nicht leisten.

Wie sieht es eigentlich mit Zugangsvoraussetzungen zu Ämtern aus? Können wir da nicht das Bestehen des Einbürgerungstests verlangen? 🤔

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Woche her)
Als Antwort auf Hraban (fiëé visuëlle)

Richtig, eine generelle Haftbarkeit würde die Gewaltenteilung unterwandern: Plötzlich würden die nicht gewählten Vertreter*innen der Judikative über die Vertreter*innen der Legislative gestellt. Das funktioniert nicht.

Haftung gibt es nur für Kommunalpolitiker*innen, aber die sind auch Teil der Executive, nicht der Legislative.

Bezüglich Zugangsvorraussetzungen: Wer legt diese fest? Der AfD-Landrat?

@fiee @praesolgka

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Woche her)
Als Antwort auf Jörg Müller

@fiee Die Regeln, die Bedingungen legt der Gesetzgeber fest.

Die Interpretation dieser Regeln und Bedingungen obliegt den Kommunen.

Als Antwort auf Jörg Müller

Als Antwort auf Jörg Müller

Kommunalpolitiker*innen haften für fahrlässiges Handeln mit ihrem Vermögen.

Also die Ehrenamtlichen in Kommunen und Kreistagen.

@praesolgka @fiee

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Woche her)
Als Antwort auf Jörg Müller

Danke für die Erläuterungen. Aber sollten solche spitzfindigen Auslegungen wirklich den Rechtsalltag einer Regierung bestimmen?
Als Antwort auf Deutscher Bahnkunden-Verband

Hi @bahnkundenv @praesolgka,
ja was denn sonst, wenn die Regierung absichtlich und unbelehrbar Rechte verletzt?
Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Woche her)
Als Antwort auf Deutscher Bahnkunden-Verband

@bahnkundenv Das ist nicht spitzfindig, sondern juristisch. Ergo Teil eines Rechtsstaates. Politiker*innen haben für so etwas übrigens Berater*innen, wenn sie es nicht selbst kapieren.
@praesolgka
Als Antwort auf Deutscher Bahnkunden-Verband

@bahnkundenv Jedes Urteil ist definitionsgemäß ein Einzelfall (und keine Spitzfindigkeit), da nur unter Berücksichtigung der individuellen Umstände ein Beschluss gefasst werden kann. Jeder juristische Tatbestand muss bewertet werden nach einem Bestimmtheitsgrundsatz (das muss, kann, darf, darf nicht vorliegen), sonst wird der eine für etwas verurteilt, wofür der andere bei gleichen Voraussetzungen freigesprochen wird. Und jede Rechtsauslegung definiert sich über ihre Grenzen
Als Antwort auf bee

@zynaesthesie
Für den juristischen Laien sieht es nach Haarspalterei und Spitzfindigkeit aus. So war das gemeint.
@bee
Als Antwort auf Deutscher Bahnkunden-Verband

@bahnkundenv @zynaesthesie Naja, aber Laien würde ich da auf den Ausgangspunkt zurück verweisen: Es gibt unbedingt das Recht ein Asylgesuch zu stellen. Ausnahmen hiercon sind sehr schwer zu begründen. Das Gericht hat festgestellt, dass die Zurückweisungen wie geschehen nicht legal sind.

An der Stelle könnte alles gesagt sein, ohne dass es komplizierter wird.

Wirr wird es ab dem Punkt, wo der Minister versucht, etwas Illegales legal aussehen zu lassen.

Als Antwort auf Jörg Müller

"Damit wird die Justiz gezielt delegitimiert. "

Bei mir wird eher das Gegenteil erreicht, das die Politiker*in delegitimiert werden. Denn es sind Politiker*in durchweg in ALLEN Parteien (nicht nur der CDU,) die sich nicht mehr an Recht & Gesetz gebunden fühlen und damit die Grundpfeiler der Demokratie schaden, nicht die Gerichte.

Als Antwort auf Jörg Müller

„Einfach Urteile zu ignorieren und bewusst das Recht zu brechen, weil effektive Zwangsmittel fehlen, höhlt den Rechtsstaat aus und verstößt gegen die Gewaltenteilung.“
Nun, Herr Dobrindt hat das ja schon öfter gemacht.
Als Antwort auf Jörg Müller

Verständnisfrage: Es heißt, die Entscheidung sei endgültig. Was hat das mit dem Hauptsacheverfahren auf sich? Ist der Beschluss also doch nicht endgültig?
Als Antwort auf ludwig thiry

echopapa √ hat dies geteilt.

Als Antwort auf Jörg Müller

mastodon.online/@oldperl/11461…

@beandev

Als Antwort auf Jörg Müller

wieso darf die regierung eigentlich exekutive und legislative aufgaben haben?
Als Antwort auf ElGrossKotzo

@ElGrossKotzo Die Regierung hat grds. keine gesetzgeberischen Aufgaben. Allerdings gibt es die Möglichkeit, dass das Parlament die Grundlagen in einem Gesetz regelt und die Verwaltung (i.d.R. Ministerien) in dem Rahmen die Details regeln per Rechtsverordnung (Art. 80 GG) oder Verwaltungsvorschrift. Alles durch das Parlament zu regeln, würde dieses lahmlegen und die Verwaltung unflexibel machen.
Als Antwort auf Jörg Müller

Vielen Dank für's Erklären.

Mal weg vom genannten Sachverhalt:

Würdest Du zustimmen, wenn ich den Eindruck habe, dass die Rechtsprechung an vielen Stellen zu akademisch ist?

Ich will darauf hinaus, dass der gemeine Bürger viele Entscheidungen nicht versteht, sie folglich als ungerecht empfindet und deshalb nicht mehr bereit ist, das System zu akzeptieren.

Als Antwort auf fernlaender

Als Antwort auf Jörg Müller

und übrigens ist es nicht das erstemal das man Urteile nur zum Teil umsetzt und ansonsten blockiert. Für alle die einen anderen Fall möchten hier einer von unseren Ehemaligen Finanzminister und Kanzler Olaf Scholz

tagesschau.de/wirtschaft/immob…

Als Antwort auf Jörg Müller

Dieser Absatz entlarvt die CDU/CSU

"Einfach Urteile zu ignorieren und bewusst das Recht zu brechen, weil effektive Zwangsmittel fehlen, höhlt den Rechtsstaat aus und verstößt gegen die Gewaltenteilung. Denn es wird der Öffentlichkeit suggeriert, "wenn wir nicht machen können, was die [angebliche] Mehrheit will, steht die Justiz dem Volkswillen im Weg". Damit wird die Justiz gezielt delegitimiert."

#Justiz #Rechtsstaat #Migration #Asyl #Flucht #Dobrindt #Zurückweisung

Kai (Nick) 🙋‍♂️ hat dies geteilt.

Als Antwort auf Sylvia Borin

@Sylviaborin So macht es Trump schon die ganze Zeit. Und den bewundern alle rechtsdrehenden Politfritzen, wie wir ja wissen. Jetzt fangen sie hier auch damit an. Brandgefährlich!

Sylvia Borin hat dies geteilt.

Als Antwort auf Marga Xeyat Ⓐ

@MargaXeyat
Faschisten kopieren ihre "Erfolge".

Eigene Lösungen oder Konzepte zur gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Weiterentwicklung sind ihnen einfach zu hoch und damit fremd. Dennoch legen sie einen brutalen Ehrgeiz an den Tag, um zu glänzen und sich die Taschen voll zu machen.
Dieses tumbe handeln und ihre unstillbare Goldgier macht sie so gefährlich.
@praesolgka

Als Antwort auf Sylvia Borin

@Sylviaborin Ja, völlig richtig. Aber noch deprimierender ist die Tatsache, dass diese Typen weltweit von einer Mehrheit von Menschen gewählt werden.

Andreas - RR1426 hat dies geteilt.

Als Antwort auf Marga Xeyat Ⓐ

@MargaXeyat
Es scheint so und es fällt mir schwer zu akzeptieren. Was ist aus der Demokratie in den letzten 60 Jahren geworden. Angegriffen wurde sie immer, doch so richtig löchrig ist sie mit den flankierenden Angriffen durch Big Tech, bei gleichzeitigem Desinteresse vieler junger Menschen geworden. Ihre Interessen werden komplett durch Angebote von Big Tech befriedigt. Vom Aufstehen bis zur Nachtruhe.
@praesolgka
Als Antwort auf Sylvia Borin

@Sylviaborin Ja, Big Tech hat sicherlich einen großen Anteil an den Missständen.
Aber man kann auch nicht die ganze moralische Verwahrlosung damit erklären, und diese ist ja die Basis für das Rechtswählen.
Als Antwort auf Jörg Müller

danke für das "[angebliche]".

Und danke für die Erläuterungen.

Als Antwort auf Jörg Müller

Danke, das ist so erklärt, dass ich es kapieren kann und weitersagen.

Genau das brauchen wir zur Zeit: exakt erklären, gut zuhören (lesen geht auch 🙂) und es dann großzügig teilen.

Ich bin oft so wütend und hilflos, dass ich am liebsten einfach gleich meinen Zorn teilen würde. Aber von dem wird ja keiner schlauer. Und wenn wir alle nur noch wütend sind, davon wird auch nix besser.

Also: Danke! Sehr großes Danke!

Als Antwort auf Gruppetto

@Grupetto Vielen Dank für die Rückmeldung. Genau das versuche ich hier: verständlich machen, was zunächst unverständlich scheint - aber auch aufmerksam machen, wenn etwas äußerlich "ok" wirkt, in Wahrheit aber besorgniserregend ist.
Als Antwort auf Jörg Müller

Von den rechtlichen Spitzfindigkeiten mal abgesehen, welchen Werten gibt die Regierung bei diesem Handeln den Vorrang:
- Gesetz,
- Menschenwürde,
- monitärerer Wohlstand,
- Ausländerfeindlichkeit?

Feige Spitzfindigkeiten machen es nur noch schlimmer. Ich schäme mich für dieses Land.

Als Antwort auf Jörg Müller

Zählen Asyl-Entscheidungen als "Rechtssachen"? Bzw. Entscheidungen, einen Asylantrag und die ihm vorangestellte Prüfung der Dublin-III-Zuständigkeit gar nicht erst zuzulassen? Sind ja eigentlich Verwaltungsakte, aber welche mit Entscheidungsspielraum...
Als Antwort auf Jörg Müller

Vielleicht eine Petition einreichen:
„Der Bundestag möge beschließen, die parlamentarische Immunität von Alexander Dobrindt und Friedrich Merz aufzuheben.
Damit kann die strafrechtliche Verfolgung im Zusammenhang mit der Anordnung an die Bundespolizei, wissentlich Rechtsbruch begehen zu müssen, aufgenommen werden.“
Als Antwort auf Stefan Schmidt-Bilkenroth

@ssb Die Immunität wird nicht aufgrund einer Petition oder auf Antrag aus dem Parlament aufgehoben, sondern nur wenn konkret eine Strafverfolgung eingeleitet werden soll und die Staatsanwaltschaft die Aufhebung beantragt.

Die Frage ist, ob hier eine Straftat vorliegt, sich nachweisen lässt (Vorsatz?) und ob eine Staatsanwaltschaft diesbezüglich Ermittlungen aufnimmt.

Das ließe sich natürlich über eine Strafanzeige testen.

Als Antwort auf Jörg Müller

Nur weil es noch keiner probiert hat, heißt das nicht, dass es möglich ist. Da müsste ich erst die gesetzlichen Regelungen studieren. Der Bundestag muss es beschließen, ob der Antrag ausschließlich von einer Staatsanwaltschaft kommen muss, weiß ich jetzt nicht.
Da die beiden aber die obersten Dienstherren der Staatsanwaltschaften sind, ist das wohl eher unwahrscheinlich, außer jemand (Betroffene:r) bringt das zur Anzeige.
Als Antwort auf Stefan Schmidt-Bilkenroth

@ssb Dobrindt ist nicht Dienstherr der normalen Staatsanwaltschaften, die in so einem Fall ermitteln würden, denn das sind Länderbehörden. Er ist auch nicht Dienstherr der Bundesanwaltschaft, denn diese untersteht dem Justizministerium.

Den Antrag kann tatsächlich nur eine ermittelnde Staatsanwaltschaft stellen, sonst niemand.

Als Antwort auf Jörg Müller

Ich hab gestern mal im I-net rumgesucht.
Ein Verstoss gegen das EU-Recht kann nur durch ein EU-Land gemeldet werden, wenn ich das richtig verstanden habe?
So als "Normalbürger*in" kann mensch nicht einfach 1 Meldung machen, was?
*Einfach mal frag*
Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Woche her)
Als Antwort auf Jörg Müller


In Bayern wurden schon Menschen in Präventivhaft genommen, weil sie angekündigt haben, gegen geltendes Recht verstossen zu wollen. Da sollte sich Dobrindt ja mit auskennen…
Als Antwort auf Jörg Müller

Was ist eigentlich aus der Idee geworden, dass die Exekutive Zwangsgelder nicht mehr an sich selbst zahlen darf?
lto.de/recht/hintergruende/h/e…
Als Antwort auf Jörg Müller

Danke für die Einordnung. Auch dafür, daß Sie sie für mich als Nicht-Juristin so klar und nachvollziehbar formuliert haben.
Als Antwort auf Jörg Müller

Wir stellen also fest: Die jetzige Regierung missachtet nicht nur das #Grundgesetz und das #EURecht, sondern kümmert sich auch nicht um Gerichtsurteile.

Der #Rechtsstaat wird durch die #Union mit Unterstützung der #SPD gerade zum Willkürstaat.

Zwar nur in Anfängen aber diese Regierung fängt ja auch gerade erst an.

Schlechte Zeiten für #Menschenrechte

Als Antwort auf Jörg Müller

Re „… fehlen bei uns effektive Mittel, um staatliche Stellen zu zwingen, Einzelfall-Urteile überhaupt und vor allem generell umzusetzen“

Das betrifft ja nicht nur staatliche Stellen, generell halte ich das für einen der großen Mängel unseres Rechtssystems: In D kann jede:r nur für sich klagen, für andere Betroffene hat das in der Regel keine Relevanz.

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