Heute ist ja der Stichtag des Widerspruchs zur #ePA.
Weiß wer, auf welche Weise man nach dem heutigen Termin widersprechen kann, bzw. welche formalen Vorgaben da einzuhalten sind? Meines Wissens soll das opt-out ab dem Widerspruchszeitpunkt ja auch weiterhin möglich sein.
Ist das einheitlich geregelt? reicht ein formloses Schriftstück, eine email an die #Krankenkasse? Was ist der Unterschied in der Konsequenz für Betroffene zwischen einem opt-out gestern oder z.B. nächsten Monat?
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wolf
Unknown parent • •C.Suthorn
in reply to wolf • • •Die meisten (alle?) Krankenkassen haben ein Online Formular auf ihrer Website.
Bei vielen Krankenkassen sicher auch in der App.
Ich bin bei einer Geschäftsstelle meiner Krankenkasse persönlich vorbeigegangen und habe mein opt-out zur Niederschrift abgegeben und habe eine Bestätigung auf DIN a4 erhalten.
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VegOS
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wolf, Pearl22 ist wütend and Ogenblick reshared this.