Zum Inhalt der Seite gehen

friendica (DFRN) - Link zum Originalbeitrag

Sind jetzt Schweizer #Taschenmesser (das klassische #Victorinox Offiziersmesser) eigentlich im öffentlichen deutschen Bahnfernverkehr bereits verboten? Meines hat jedenfalls eine Klinge mit 60mm Länge (ist etwas Auslegungssache, je nachdem wo man beginnt zu messen).
Weiß jemand mehr zum neuen #Waffengesetz? Gibt es eventuell produkspezifische Ausnahmeregelungen?

Was für Infos hat und gibt dazu die (Bundes-)Polizei, die ja im Bahnkontext so eine ebenfalls neuerlich erlaubte anlasslose Kontrolle durchführen sollte?

Wo gibt es rechtsverbindliche Infos? Notfalls schleife ich mein Taschenmesser, was ich seit Ewigkeiten schon als vielseitig nützliches Allzweckwerkzeug und Essbesteck auf Reisen bei mir trage eben kürzer.

teilten dies erneut

Als Antwort auf wolf

42b Waffg. führen in offenlichen Verkehrsmitteln, Waffenverbotszonen, Veranstaltungen etc.umfasst alle Messer unabhängig von der Länge.

Einziger Workaround scheint "nicht zugriffsbereiter Transport " also z.B.
mind. in einem Etui in einer Rucksacktasche ... ohne Gewähr...

youtu.be/GDlr7-B4ItA?si=ZjnIHk…

Als Antwort auf wolf

@wolf Wird ja wohl kaum eine Kontrolle geben in der Bahn.
@wolf
Als Antwort auf wolf

Rechtsverbindlich gibt es Einzelfall Prüfung des BKA: bka.de/DE/UnsereAufgaben/Delik…

#Victorinox schreibt:
victorinox.com/de-DE/Taschenme…

Ich habe wieder mein #Leatherman PST (*) dabei. Muss es erst #komplett öffnen, dann kann ich #zweihändig das nicht #arretierbare #einseitig geschliffene Messer ausklappen. Wären 4 Kriterien, die zusammen ein Ausschluss aus der Waffendefinition bedeuten sollten.

(*) über 30 Jahre alt. Vergleichbar mit dem Modell Bond. Nur halt schwergängig, weil uralt.