Heute ist ja der Stichtag des Widerspruchs zur #ePA.
Weiß wer, auf welche Weise man nach dem heutigen Termin widersprechen kann, bzw. welche formalen Vorgaben da einzuhalten sind? Meines Wissens soll das opt-out ab dem Widerspruchszeitpunkt ja auch weiterhin möglich sein.
Ist das einheitlich geregelt? reicht ein formloses Schriftstück, eine email an die #Krankenkasse? Was ist der Unterschied in der Konsequenz für Betroffene zwischen einem opt-out gestern oder z.B. nächsten Monat?
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alster
Als Antwort auf wolf • • •Die meisten Krankenkassen haben eine eigene einfache Webseite dazu.
Meist reicht ne Suche nach "epa widerspruch <Krankenkassenname>".
Bei der AOK geht's auch ohne App.
wolf mag das.
wolf
Als Antwort auf alster • •alster
Als Antwort auf wolf • • •VegOS
Als Antwort auf wolf • • •wolf mag das.
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wolf, Pearl22 und Ogenblick haben dies geteilt.
alster
Als Antwort auf VegOS • • •C.Suthorn
Als Antwort auf wolf • • •Die meisten (alle?) Krankenkassen haben ein Online Formular auf ihrer Website.
Bei vielen Krankenkassen sicher auch in der App.
Ich bin bei einer Geschäftsstelle meiner Krankenkasse persönlich vorbeigegangen und habe mein opt-out zur Niederschrift abgegeben und habe eine Bestätigung auf DIN a4 erhalten.
wolf mag das.