Ich habe zwei Fragen an Menschen, die sich mit #Urheberrecht, speziell #CreativeCommons auskennen:
Ich finde, dass diese wichtige Publikation hier eine große Reichweite bekommen sollte. Sie ist unter der #CC BY-ND 4.0 #Lizenz veröffentlicht. Damit ist ja eine Weitergabe nach Veränderung nicht erlaubt (ich verstehe gut die Intension dahinter).
Aus Gründen der Zugänglichkeit würde ich den Text aber gerne sowohl ins deutsche übersetzten, als auch die grafische Gestaltung vom Satz her überabearbeiten und ein barrierefreies PDF daraus machen.
- Wie verhält es sich mit Übersetzungen bei Werken unter CC BY-ND (Namensnennung, keine Bearbeitung)? Gilt übersetzen als unerlaubte Veränderung?
- Verstoße ich gegen die Lizenz, wenn ich den Text in neuer Form gestalte/setzte (als Grafikdesigner z.B. Schrift, Farben, grafische Elemente und Illustration verändere)?
mögen das
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C.Suthorn
Als Antwort auf wolf • • •Ich würde die 19 Autoren anfragen, ob sie mit einer Übsrsetzung einverstanden sind, und wenn alle einverstanden sind, die Übersetzung machen, dann von allen 19 autorisieren lassen, dann veröffentlichen.
@creativecommons
#LostInTranslation
Markus Korporal
Als Antwort auf C.Suthorn • • •wolf mag das.
C.Suthorn
Als Antwort auf Markus Korporal • • •@korporal
Nein, aber es ist meine Antwort.
Jece Übersetzung von einer Sprache in eine andere verändert die Aussagen eines Texts.
Daher wird praktisch sicher einer der 19 Autoren sich falsch verstanden fühlen und die ND-Klausel ziehen. Selbst wenn am Ende ein Gericht das anders sieht, ist es nur jahrelanger ärger.
@wolf @creativecommons
wolf mag das.
DasMammut
Als Antwort auf C.Suthorn • • •Der Vorschlag mit den 19 Autoren ist ja wohl Unsinn: Auf welcher Grundlage soll denn ein Autor eine Übersetzung in einer ihm fremden Sprache "autorisieren" ?
Allenfalls könnte das Autorenkollektiv einen Autor, der die Sprache spricht und das Vertrauen der anderen genießt, damit beauftragen ...
wolf mag das.
C.Suthorn
Als Antwort auf DasMammut • • •@rkbw
Es zeigt eher, wie unsinnig eine ND-Klausel in der Praxis ist.
Ich nehme an, hier wurde sie verwendet, um böswillige Verfälschungen des Textinhalts zu verhindern.
Allerdings: eine solche Verfälschung wäre selbst ein Werk mit Schöpfungshoehe. Bei Verwendung der Lizenz cc-by-sa (mit oder ohne nc-Klausel) müsste der Fälscher sich selbst als Autor hinzufügen, sonst wäre es ein Lizenzverstoss.
Unter der Annahme, dass ein Fälscher sich eben nicht als Autor eintragen würde, ist es also egal, ob es eine ND-Klausel gibt oder nicht.
In der Praxis macht die ND-Klausel lediglich ehrlichen nachnutzern das Leben schwer.
Und die 19 Autoren können eine Übersetzung in einer ihnen unverständlichen Sprache natürlich einfach so abnicken, wenn ihnen die Umstände der ND-Klausel selber lästig sind.
Wenn die 19 Autoren es aber ernst meinen mit ND, dann werden sie sich den Aufwand
... mehr anzeigen@rkbw
Es zeigt eher, wie unsinnig eine ND-Klausel in der Praxis ist.
Ich nehme an, hier wurde sie verwendet, um böswillige Verfälschungen des Textinhalts zu verhindern.
Allerdings: eine solche Verfälschung wäre selbst ein Werk mit Schöpfungshoehe. Bei Verwendung der Lizenz cc-by-sa (mit oder ohne nc-Klausel) müsste der Fälscher sich selbst als Autor hinzufügen, sonst wäre es ein Lizenzverstoss.
Unter der Annahme, dass ein Fälscher sich eben nicht als Autor eintragen würde, ist es also egal, ob es eine ND-Klausel gibt oder nicht.
In der Praxis macht die ND-Klausel lediglich ehrlichen nachnutzern das Leben schwer.
Und die 19 Autoren können eine Übersetzung in einer ihnen unverständlichen Sprache natürlich einfach so abnicken, wenn ihnen die Umstände der ND-Klausel selber lästig sind.
Wenn die 19 Autoren es aber ernst meinen mit ND, dann werden sie sich den Aufwand machen müssen, oder eben ablehnen, dass es eine Übersetzung gibt. Und ja, jeder der 19 kann diese Aufgabe auch delegieren.
@wolf @creativecommons
wolf mag das.
AJU
Als Antwort auf wolf • • •Kontaktiere am besten den Urheber und ... da war jemand schneller.
Ich würde das ND so interpretieren, dass eine Übersetzung / Umgestaltung etstmal nicht gestattet ist. Ausnahmen zu erteilen ist jedoch im Einzelfall dem Urheber immer möglich.
wolf mag das.
Alexander Goeres 𒀯
Als Antwort auf wolf • • •@wolf ich als nichtjurist würde sagen, was du tun willst, ist nach der lizenz nicht gestattet:
https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/
https://creativecommons.org/faq/#when-is-my-use-considered-an-adaptation
Deed - Attribution-NoDerivatives 4.0 International - Creative Commons
creativecommons.orgPlayground
Als Antwort auf wolf • • •wolf mag das.
Radix-Häschen
Als Antwort auf wolf • • •wolf mag das.